In den letzten Jahren absolvierten fünf Lehrlinge ihre Ausbildung bei uns und bestanden die Gesellenprüfung - davon drei als Landessieger mit Auszeichnung.
Da wir die Kunst des Parkettlegens weitergeben möchten, führen wir unsere Tradition einer erfolgreichen Lehrlingsausbildung weiter fort. Leider weckt dieser Beruf bei jungen Menschen nicht das entsprechende Interesse.
Aber wir geben nicht auf…
Parkettleger / Parkettlegerin
Anerkannt durch Verordnung vom 17. Juni 2002
BGBI 2002 Teil I Nr. 36, S. 1852ff
Die Ausbildung erfolgt in drei Jahren an den Lernorten Betrieb und Berufsschule sowie in Ausbildungszentren für überbetriebliche Lehrgänge.
Parkettleger und Parkettlegerinnen gestalten und verlegen Parkett- und andere Holzfußböden, Schichtwerkstoffe sowie textile und elastische Bodenbeläge. Sie führen ihre Arbeiten innerhalb von Gebäuden im Rahmen von Neubau- oder Instandsetzungsmaßnahmen durch.